© Jantje Ehlers

Kirchenvorstandswahl am 10.3.2024


Quelle: www.kirchemitmir.de
Liebe Mitglieder der Johannes-Kirchengemeinde Wetschen,

in den vergangenen Gemeindebriefen haben wir bereits mehrfach auf die bevorstehende Kirchenvorstandswahl am 10. März 2024 hingewiesen.
Wir haben dafür geworben, die Chance zu ergreifen, Verantwortung für unsere Kirchengemeinde übernehmen zu können und mit diesem Engagement viele positive Erfahrungen im Miteinander in und für Wetschen zu sammeln.

Es haben sich fünf Kandidatinnen gefunden, die sich zur Wahl für das Amt der Kirchenvorsteherin stellen möchten. In der aktuellen Winterausgabe des Gemeindebriefs werden sie vorgestellt.

Auch Sie haben immer noch die Chance auf eine Tätigkeit als Kirchenvorsteher oder -vorsteherin im neuen Vorstand. Denn es besteht die Möglichkeit, nach der Wahl zwei weitere Personen zu berufen. Bitte melden Sie sich zeitnah bei uns, wenn Sie im Vorstand mitwirken möchten!

Die fünf Kandidatinnen für den neuen Kirchenvorstand in Wetschen

Quelle: Kirchengemeinde Wetschen

Aus dem letzten Gemeindebrief

Quelle: Kirchengemeinde Wetschen - Gemeindebriefausgabe Dez.23-Febr.24
Quelle: Kirchengemeinde Wetschen - Gemeindebriefausgabe Dez.23-Febr.24

Sie haben Ihre Wahlunterlagen erhalten? So geht es nun weiter:

Alle Wahlberechtigten sollten bis zum 15.2.2024 ihre Wahlunterlagen erhalten haben.
  • Es gibt drei Möglichkeiten zu wählen: 
  1. erstmals ist es möglich, online zu wählen. Die Onlinewahl endet am 3.3.2024 um 24 Uhr.
  2. per Briefwahl - sie endet am Wahltag.
  3. persönliche Stimmabgabe per Urnenwahl im Wahlraum am Wahltag, den 10.3.2024. Der Wahlraum befindet sich in unserem Gemeindehaus. Hier können Sie in der Zeit von 14 bis 17 Uhr Ihre Stimmen abgeben. Im Anschluss werden die Stimmen vom Wahlvorstand gezählt und das Ergebnis verkündet.

Wählen Sie mit!

Übrigens:
Der Stichtag für die Mitgliedschaft in der Kirchengemeinde war am 10.12.2023, d.h.: wer an diesem Tag Mitglied in der Johannes-Kirchengemeinde Wetschen war, ist wahlberechtigt, sofern diese Person am Wahltag (10.3.2024) das 14. Lebensjahr vollendet hat.

Am 10. Dezember 2023 wurden die Wählerverzeichnisse also geschlossen und konnten danach nicht mehr aktualisiert werden. Dieser letzte Punkt kann leider zur Folge haben, dass Menschen, die nach dem 10. Dezember 2023 verstorben sind, noch Wahlunterlagen zugesandt bekommen. Angehörige werden sich möglicherweise fragen, wie es möglich sein kann, dass der Tod des nahestehenden Menschen „übersehen wird“ – gerade dann, wenn er kirchlich bestattet worden ist. Der Grund dafür ist, dass die Adressdaten aller zwei Millionen Wahlberechtigten in unserer Landeskirche für den zentralen und personalisierten Versand der Unterlagen für alle drei Wahlmöglichkeiten (Online-, Brief- und Urnenwahl) gesammelt, aufbereitet und zusammengeführt werden mussten. Das braucht diesen zeitlichen Vorlauf.
Wir bitten um Ihr Verständnis.

Informationen der Landeskirche Hannovers zur Kirchenvorstandswahl

Quelle: www.kirchemitmir.de
Quelle: www.kirchemitmir.de

Wer kann kandidieren?

Quelle: www.kirchemitmir.de

Diese Broschüre steht Ihnen zum Download zur Verfügung.

KANDIDIEREN in der Kirchengemeinde Wetschen.pdf (714 KB)
Quelle: www.kirchemitmir.de